Wissen Sie eigentlich ...

 

… dass Bankomat- und Kreditkarten-Sperrgebühren unzulässig sind?

 

Bei Verlust oder Diebstahl der Bankomat- oder Kreditkarte heißt es schnell handeln und umgehend die Karte sperren lassen, um Mißbrauch zu vermeiden. Dies erledigt man entweder bei seiner Hausbank oder über eine Sperr-Hotline. Doch manchmal hat man neben der Aufregung um die verschwundene Karte auch noch den Ärger: für das Sperren der Karte verrechnen einzelne Banken und Kreditkartenunternehmen eine Sperrgebühr in der Höhe zwischen 30 und 40 €.

 

OGH bestätigt: Sperrgebühr unzulässig

Mit dem Inkrafttreten des Zahlungsdienste-Gesetzes im November 2009 dürfte diese Sperrgebühr allerdings nicht mehr verrechnet werden. Seit diesem Zeitpunkt gilt das sperren der Karten als gesetzliche Nebenpflicht von Zahlungsdienstleistern, für die kein gesondertes Entgelt eingehoben werden darf. Dies hat nun der OGH in seinem Urteil bekräftigt.

 

Geld zurückfordern

Wurde Ihnen für die Kartensperre dennoch eine Gebühr verrechnet, können Sie das Geld von Ihrer Bank oder Kreditkartenunternehmen zurückverlangen.

 

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Bildnachweis  | © José Manuel Rios Vliente

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