Mietauto im Urlaub – achten Sie auf das Kleingedruckte!

 

 

Strand, Sonne, Meer: Viele Urlauber reisen bequem mit dem Flieger ins Urlaubsdomizil und mieten vor Ort ein Fahrzeug, um das Land zu erkunden. Doch wer aufs Mietauto abfährt, muss so manche Einschränkung mitbedenken.

 

Wer darf das Auto lenken?

Verträge für Mietfahrzeuge beziehen sich unter Umständen nur auf eine Person – jeder weitere Lenker muss vorab gemeldet werden und dafür können zusätzliche Gebühren anfallen. Manche Vermieter geben ein Mindest- oder Höchstalter vor oder fordern mehrjährige Fahrpraxis. In Ländern außerhalb der EU ist womöglich ein Internationaler Führerschein erforderlich.

 

Wohin soll die Fahrt gehen?

Die Bewegungsfreiheit mit dem Mietauto ist nicht grenzenlos: So könnten - mitunter abhängig vom Fahrzeugmodell - die Benutzung von Fähren oder Grenzübertritte vertraglich ausgeschlossen sein oder Kilometerbeschränkungen nachträglich teuer werden ...

 

Was ist üblich?

Für die Buchung benötigen Sie jedenfalls eine Kreditkarte, ausgestellt auf den Namen des Hauptmieters und mit entsprechendem Kreditrahmen zur Hinterlegung der Kaution. Zudem üblich: Man übernimmt das Fahrzeug vollgetankt, die vereinbarte Rückgabevariante sollten Sie prüfen und auch, welche Zusatzkosten die verspätete Übergabe oder ein anderer Rückgabeort verursachen!

 

Wie ist man abgesichert?

Um sich nicht schon beim kleinsten Kratzer größten Ärger einzuhandeln, empfiehlt sich eine Vollkaskoversicherung ohne Selbstbehalt. Bei einer Haftpflichtversicherung sollte die Mindestdeckung zumindest drei Millionen Euro umfassen. Unsere Empfehlung ist es, diese so hoch wie möglich zu vereinbaren. Klären Sie im Vorfeld, was bei einem Unfall nach Absicherung der Unfallstelle und Erster-Hilfe-Leistung noch zu tun ist - und holen Sie bei einer Panne die Zustimmung der Mietwagenfirma zur Abschleppung ein.

 

Weitere Informationen zur Mindestdeckung finden Sie auch hier.

 

Fazit:

Lesen Sie den Mietvertrag genau, um sich vor bösen Überraschungen zu wappnen. Und dann: Genießen Sie die Fahrt!

 


 
Zurück zum aktuellen Newsletter

Die Themen des aktuellen Newsletters


Brenninger & Partner Versicherungsmakler GmbH
 

 

A-2544 Leobersdorf, Hauptstraße 2
Offenlegungs-/Informationspflicht
+43 2256 64 656
+43 2256 64 656-5

 

office@bup-vm.at
www.bup-vm.at
Vom Newsletter abmelden

Disclaimer: Die Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich zur Information und stellen weder eine Aufforderung, noch ein Anbot oder eine Annahme zum Abschluss eines Vertrages oder sonstigen Rechtsgeschäftes dar oder sollen eine derartige Entscheidung auch nicht beeinflussen. Die Inhalte dienen nicht als Finanz-, Versicherungs- oder Unternehmensberatung und dürfen daher nicht als solche ausgelegt werden. Die Informationen wurden mit der größtmöglichen Sorgfalt unter Verwendung von als zuverlässig eingestuften Quellen erstellt. Trotzdem kann keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder dauernde Verfügbarkeit der zur Verfügung gestellten Informationen übernommen werden. Alle Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich der Nutzung zum persönlichen Gebrauch und dürfen nicht (in jeglicher Form) kommerziell wiederverwertet werden.


Datenschutzerklärung

Bildnachweis  | © www.Pixel.la Free Stock Photos