Richtig oder Falsch?
"Ab 0,5 Promille Alkohol im Blut wird der Führerschein entzogen."
FALSCH!
Entzogen wird der Führerschein ab 0,8 Promille Alkohol im Blut.
Im Detail sieht die Gesetzeslage wie folgt aus:
0,5 bis 0,79 Promille: |
Geldstrafe ab 300 Euro (bis 3.700 Euro)
Vormerkung im Führerscheinregister
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0,8 bis 1,19 Promille: |
Geldstrafe ab 800 Euro (bis 3.700 Euro)
ein Monat Führerscheinentzug (beim ersten Mal), drei Monate (beim wiederholten Mal)
Verkehrscoaching
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1,2 bis 1,59 Promille: |
Geldstrafe ab 1.200 Euro (bis 4.400 Euro)
Führerscheinentzug für mindestens vier Monate
Nachschulung
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1,6 Promille und mehr: |
Geldstrafe ab 1.600 Euro (bis 5.900 Euro)
Führerscheinentzug für mindestens sechs Monate
Nachschulung
verkehrspsychologische Untersuchung
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Übrigens ist die Aussage RICHTIG, wenn man Probeführerschein-Besitzer oder Lkw- oder Busfahrer ist. Hier gilt die 0,1-Promille-Grenze!
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