Richtig oder Falsch?

 

"Ab 0,5 Promille Alkohol im Blut wird der Führerschein entzogen."

 

FALSCH!

 

 

Entzogen wird der Führerschein ab 0,8 Promille Alkohol im Blut.

 

Im Detail sieht die Gesetzeslage wie folgt aus:

 

 

0,5 bis 0,79 Promille:

Geldstrafe ab 300 Euro (bis 3.700 Euro)

Vormerkung im Führerscheinregister

0,8 bis 1,19 Promille:

Geldstrafe ab 800 Euro (bis 3.700 Euro)

ein Monat Führerscheinentzug (beim ersten Mal), drei Monate (beim wiederholten Mal)

Verkehrscoaching

1,2 bis 1,59 Promille:

Geldstrafe ab 1.200 Euro (bis 4.400 Euro)

Führerscheinentzug für mindestens vier Monate

Nachschulung

1,6 Promille und mehr:

Geldstrafe ab 1.600 Euro (bis 5.900 Euro)

Führerscheinentzug für mindestens sechs Monate

Nachschulung

verkehrspsychologische Untersuchung

 

 

Übrigens ist die Aussage RICHTIG, wenn man Probeführerschein-Besitzer oder Lkw- oder Busfahrer ist. Hier gilt die 0,1-Promille-Grenze!

 


 
Zurück zum aktuellen Newsletter

Die Themen des aktuellen Newsletters


Wolfgang Hoppacher
DER VERSICHERUNGSMAKLER

 

8430 Leibnitz, Wagnastraße 8/EG
Offenlegungs-/Informationspflicht
+43 699 145 612 17
0800 206 303

 

office@hoppacher.at
www.hoppacher.at
Vom Newsletter abmelden

Disclaimer: Die Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich zur Information und stellen weder eine Aufforderung, noch ein Anbot oder eine Annahme zum Abschluss eines Vertrages oder sonstigen Rechtsgeschäftes dar oder sollen eine derartige Entscheidung auch nicht beeinflussen. Die Inhalte dienen nicht als Finanz-, Versicherungs- oder Unternehmensberatung und dürfen daher nicht als solche ausgelegt werden. Die Informationen wurden mit der größtmöglichen Sorgfalt unter Verwendung von als zuverlässig eingestuften Quellen erstellt. Trotzdem kann keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder dauernde Verfügbarkeit der zur Verfügung gestellten Informationen übernommen werden. Alle Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich der Nutzung zum persönlichen Gebrauch und dürfen nicht (in jeglicher Form) kommerziell wiederverwertet werden.


Bildnachweis  | © Matt Molinari