Autounfall - Gesetzesänderung für Italienurlauber

 

Sommer und Süden sind eine beliebte Kombination. Wer im Urlaub mit dem Auto nach Italien fährt, sollte über neue Gepflogenheiten im Land Bescheid wissen.

 

Da hat jemand nicht aufgepasst und schon ist der Blechschaden passiert. Um ihn nachzuweisen und Ansprüche aus der Kaskoversicherung geltend zu machen, ist üblicherweise eine Anzeige erforderlich. Doch die italienische Polizei nimmt nach Sachschäden und Unfällen ohne Verletzte keine Anzeigen mehr auf …

 

Was also tun?

Sofern man sich ausreichend, wenn auch vergeblich um eine Anzeigenbestätigung bemüht, begeht man aus Sicht von Juristen keine Obliegenheitsverletzung. Wichtig ist es, Schäden und Unfallhergang anhand von Fotos und Zeugen zu dokumentieren, etwa durch Aussagen von Urlaubsgästen, Quartiergebern, Fährenbetreibern oder Lokalbesitzern … Parktickets, Mautbelege usw. ergänzen diese Angaben. Können Sie solche Nachweise vorlegen, wird die Versicherung auch ohne erfolgte Anzeige zahlen.

 

 


 
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