Versichert und trotzdem nicht geschützt ...
Ganz grundsätzlich: Fügen Sie Menschen, Tieren oder Sachen einen Schaden zu, so haften Sie für die daraus entstehenden Kosten. Entstehen daraus Schadenersatzforderungen Dritter, so schützt Sie eine entsprechende Privathaftpflicht-Versicherung, indem sie den finanziellen Schaden übernimmt.
Es gibt aber auch Situationen, wo Sie trotz vorhandener Privathaftpflicht-Versicherung nicht geschützt sind. Und genau hier hilft eine sogenannte Exzedenten- und Ausfallversicherung. Sie ist eine Zusatzdeckung zu einer bestehenden Privathaftpflicht-Versicherung und bietet die folgenden Vorteile:
Erhöhung der Versicherungssumme auf 50 Mio. Euro
Grundsätzlich sind Schäden bis zur Höhe der Versicherungssumme gedeckt, darüber hinaus aber haften Sie persönlich! Je höher also die Versicherungssumme, desto besser sind Sie geschützt. Zur Info: gerade bei Personenschäden kann der von Ihnen zu leistende Schadenersatz durchaus in die Millionen gehen!
Ausfalldeckung
Schützt Sie in Fällen, in denen Dritte Ihnen einen Schaden zugefügt haben, diese aber weder eine eigene Privathaftpflicht-Versicherung besitzen noch für den Schaden selbst aufkommen können.
Beispiele für die Ausfalldeckung
- Sie werden beim Spazieren gehen von einem Fahrradfahrer übersehen und erleiden durch die Kollision einen Schien- und Wadenbeinbruch. Der Fahrradfahrer, ein Student, besitzt keine Privathaftpflicht-Versicherung und verfügt auch über keinerlei Mittel, um für den Schaden selbst aufzukommen.
- Sie sind mit Ihrem Fahrrad unterwegs, als Ihnen plötzlich ein Hund ins Rad rennt. Sie stürzen und erleiden schwere Kopfverletzungen. Der Halter des Hundes hatte das Tier weder versichert, noch verfügt er über finanzielle Mittel, um für den entstandenen Schaden aufzukommen.
Deckungserweiterungen
Schützt Sie in Fällen, in denen Sie mit einer herkömmlichen Privathaftpflicht-Versicherung nicht versichert sind.
Beispiele für die Deckungserweiterung
- Sie haben den Schlüssel zur Zentral-Schließanlage für das Geschäftshaus, in dem Sie ein Büro angemietet haben, verloren. Aus Sicherheitsgründen muss die gesamte Zentral-Schließanlage des Gebäudes ausgetauscht werden.
- Sie sind ehrenamtlich in einem sozialen Verein tätig. Während eines Krankenbesuchs beschädigen Sie durch unsachgemäße Handhabung ein Krankenbett. Das Krankenhaus, als Geschädigter, fordert Ersatz für den entstandenen Schaden.
- Da Ihr eigener Wagen in der Werkstatt ist, leihen Sie sich den PKW einer Freundin aus, und verschulden dabei einen Unfall. Der Blechschaden an dem LKW wird durch die Kfz-Haftpflichtversicherung Ihrer Freundin reguliert. Allerdings rückt Ihre Freundin durch den Schaden im Bonus-Malus System von Stufe 0 auf 3. Für diesen Prämienschaden Ihrer Freundin besteht kein Versicherungsschutz.
- Sie bitten Ihren Freund Klaus Ihnen beim Umzug zu helfen. Als Klaus den Fernseher nach unten tragen will, verliert er auf der Treppe das Gleichgewicht und lässt das Gerät fallen, um sich selbst abzufangen. Da es sich um eine sog. Gefälligkeitshandlung handelt, können Sie keinen Anspruch gegen Klaus geltend machen. Da Klaus aber über eine Exzedenten- und Ausfallversicherung verfügt, ist der Schaden versichert.
Ausgleich etwaiger Deckungsnachteile
Im Schadensfall sind alle Risiken mitversichert, die bei einem österreichischen Versicherer eingeschlossen wären. Etwaige Nachteile Ihrer Privathaftpflicht-Versicherung gegenüber Produkten anderer Versicherer werden durch die Exzedenten- und Ausfallversicherung ausgeglichen.
Fazit:
Eine Exzedenten- und Ausfallversicherung ist eine wertvolle Erweiterung Ihrer Privathaftpflicht-Versicherung. Den äußerst nützlichen Leistungen stehen nur sehr geringe Kosten gegenüber. Wenn Sie mehr dazu wissen möchten, geben Sie uns einfach kurz Bescheid. Wir stehen Ihnen für detailliertere Informationen natürlich gerne zur Verfügung.
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