Facebook, WhatsApp, SMS - Handy weg im Unterricht

 

Darf mein Kind das Handy in die Schule mitnehmen? Im Prinzip ja, doch Regeln müssen eingehalten werden ...

 

Macht das Handy Schule?

Sie füllen U-Bahnen und Zugabteile mit Geräuschkulissen, suchen nach Monstern in den Straßen, senken den Blick aufs Display und nehmen ihre Umwelt nicht wahr: Erwachsene, Jugendliche und Kinder im Handy-Fieber. Jetzt zu Schulbeginn stellt sich die aktuelle Frage, ob dieses Fieber auch im Unterricht grassieren darf.

 

Was ist erlaubt?

SchülerInnen dürfen ein Handy dabei haben, aber während des Unterrichts keine Telefonate führen oder SMS schreiben – soweit zur generellen Rechtslage, die ein Handyverbot an Schulen ausschließt. Alles Weitere regelt die jeweilige Schulordnung: Ob das Handy im Klassenzimmer lautlos/ausgeschaltet bleibt, ob es als Pausenfüller zulässig ist oder Hausaufgaben elektronisch notiert werden dürfen.

 

Wann ist das Handy weg?

Melodien, Klingel- und Tastaturklänge lenken auch MitschülerInnen ab. LehrerInnen dürfen Ihrem Kind jeden Gegenstand abnehmen, der den Schulbetrieb stört oder die Sicherheit gefährdet, auch ein tönendes Handy - allerdings nur bis zum Unterrichtsende. Das Durchblättern und Lesen etwa von SMS ist Lehrkräften nicht gestattet, außer bei Verdacht, dass sich Gewaltvideos oder andere jugendgefährdende Inhalte auf dem Gerät befinden. In diesem Fall wird es zunächst einbehalten, die Schulleitung verständigt und das Vorliegen einer Straftat geprüft.

 

Handy als Schummelhilfe

Wer die Antwort auf gestellte Fragen nicht kennt, versucht sie mitunter im Handy zu finden. Wird man beim Schummeln ertappt, sind Tests oder Schularbeiten zu wiederholen. Alleine die Handymitnahme zu einer Prüfung kann bereits als Versuch zum Schwindeln gewertet werden...

 

Videos und Kommentare

Ohne Zustimmung dürfen keine Videos vom Unterricht gemacht oder veröffentlicht werden, und generell darf man im Internet niemanden bloßstellen – auch keine Lehrkraft. Beurteilungen von Lehrpersonen im World Wide Web sind jedenfalls problematisch, am besten lässt man die Finger davon.


 
Zurück zum aktuellen Newsletter

Die Themen des aktuellen Newsletters


Brenninger & Partner Versicherungsmakler GmbH
 

 

A-2544 Leobersdorf, Hauptstraße 2
Offenlegungs-/Informationspflicht
+43 2256 64 656
+43 2256 64 656-5

 

office@bup-vm.at
www.bup-vm.at
Vom Newsletter abmelden

Disclaimer: Die Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich zur Information und stellen weder eine Aufforderung, noch ein Anbot oder eine Annahme zum Abschluss eines Vertrages oder sonstigen Rechtsgeschäftes dar oder sollen eine derartige Entscheidung auch nicht beeinflussen. Die Inhalte dienen nicht als Finanz-, Versicherungs- oder Unternehmensberatung und dürfen daher nicht als solche ausgelegt werden. Die Informationen wurden mit der größtmöglichen Sorgfalt unter Verwendung von als zuverlässig eingestuften Quellen erstellt. Trotzdem kann keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder dauernde Verfügbarkeit der zur Verfügung gestellten Informationen übernommen werden. Alle Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich der Nutzung zum persönlichen Gebrauch und dürfen nicht (in jeglicher Form) kommerziell wiederverwertet werden.


Datenschutzerklärung

Bildnachweis  | © GregMontani / pixabay

>

Datenschutzerklärung

Bildnachweis  | © GregMontani / pixabay