Wertsachen-Verzeichnis ist Pflicht!

 

Wie oft haben Sie das in einem Krimi gesehen: Chaos nach einem Einbruch, der Kommissar fragt: „Fehlt etwas?“ und wenn es nicht gerade ein gestohlener Rembrandt ist, heißt es meist: „Ich glaube nicht …“ Oder der Wohnungsinhaber steuert gezielt auf eine Schublade zu und weiß: Ein wichtiges Dokument ist abhandengekommen!

 

Nicht nur nützlich, sondern ein Muss!

Könnten Sie ebenso schnell angeben, welche Wertgegenstände ein Einbrecher bei Ihnen zu Hause mitgenommen hat? Die Uhrensammlung, Schmuck aus dem Familienerbe, Goldmünzen, Pelzmantel, Sparbücher … In der Realität vergeht Zeit, bis die Schadensliste komplett ist. Fällt Ihnen später ein, dass auch ein Goldbarren unter der Matratze, die wertvolle Briefmarkensammlung oder eine teure Vase aus chinesischem Porzellan fehlen, ist es zu spät, den Schaden zu melden. Ihre Versicherung erwartet nämlich, dass Sie ein aktuelles Verzeichnis Ihrer Wertgegenstände führen. Es bietet nicht nur den raschen Überblick, es gilt auch als Nachweis. In den allgemeinen Versicherungsbedingungen steht, dass eine solche Dokumentation für die Schadensabwicklung über Ihre Haushaltsversicherung Voraussetzung ist.

 

Mit anderen Worten

Es ist eine Obliegenheit, vorhandene Wertsachen zu dokumentieren und am besten gleich zu fotografieren! Im Falle des Falles kommt Ihnen diese Sorgfalt nicht nur bei Einbruchsdiebstählen, sondern auch bei Schäden durch Hochwasser oder Feuer zugute!

 

Hier finden Sie eine Muster-Liste des Bundeskriminalamtes.

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Thomas Rotter

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