Was ist das zentrale Kontoregister?

 

Viele haben davon gehört, Wenige wissen darüber Bescheid. Wir fassen das Wichtigste zum Kontoregister für Sie zusammen.

 

Im Oktober 2016 wurde das zentrale Kontoregister zur Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung geschaffen. Banken müssen rückwirkend per März 2015 Giro- und Bausparkonten, Spareinlagen sowie Depots melden. Den Behörden sind somit Kontonummern, Eröffnungs- und Auflösedaten sowie Name, Geburtsdatum und Adresse der Kontoinhaber zugänglich.

 

50.000 €-Grenze für Geldabflüsse

Die jeweiligen Kontostände werden im Zentralregister nicht erfasst. Um zu verhindern, dass „verdächtiges“ Geld etwa aus Steuerhinterziehungen abgezogen wird, müssen jedoch Geldabflüsse über 50.000 € bzw. miteinander verbundene Beträge, die diese Grenze überschreiten, ebenfalls von den Banken gemeldet werden.

 

Einsicht für Behörden

Besteht der Verdacht auf Schwarzgeld oder Geldwäsche, kann das Kontoregister von Finanzstrafbehörden und Bundesfinanzgericht für Informationen herangezogen werden. Auch Staatsanwaltschaften und -gerichte dürfen bei strafrechtlichen Verfolgungen Einsicht nehmen, ebenso in angemessenen Fällen das Bundesfinanzgericht und Abgabenbehörden. Bestehen begründete Zweifel an gemachten Angaben, können Behörden darüber hinaus auch von den Kreditinstituten direkt Auskünfte verlangen.

 

Welche Rechte haben Kontoinhaber?

Zweifeln Behörden eine Steuererklärung an, muss der/die Abgabenpflichtige die Möglichkeit zur Stellungnahme erhalten, bevor im Ermittlungsverfahren Einsicht ins Kontoregister gewährt wird. Jede Abfrage wird dokumentiert und durch unabhängige Rechtsschutzbeauftragte überprüft. Steuerpflichtige Personen können die gespeicherten Kontodaten über FinanzOnline einsehen und werden auf dieser Plattform auch über eine getätigte Registereinsicht informiert.


 
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