Falschparken kostet bis zu 726 €

 

Entnervt von der Parkplatzsuche sein Auto verbotenerweise abzustellen, ist keine gute Idee. Parksünder müssen mit Strafen bis zu 726 € rechnen …

 

Leerer Kofferraum, volle Parkplätze

Weihnachten naht und mit der Vorfreude auch die Hektik, noch rasch vor Geschäftsschluss die Geschenke zu besorgen – doch vor allem in Städten ist die Parkplatznot groß, ebenso wie die Versuchung, es mit der Verkehrsordnung nicht so genau zu nehmen …

 

Die nachlässige Parkplatzwahl kann allerdings teuer werden, schon ein simpler Strafzettel an der Windschutzscheibe kann bis zu 90 € kosten. Freut man sich, dass er ausgeblieben ist, kommt die böse Überraschung mitunter per Post. Die sogenannten Anonymverfügungen enthalten Zahlungsaufforderungen bis zu 365 €!

 

Abgeschleppt und abgespeckt

Noch empfindlicher geschmälert wird Ihr Weihnachtsbudget, wenn Ihr Fahrzeug abgeschleppt wurde, weil es sich im Halte- und Parkverbot oder in einer gekennzeichneten Abschleppzone befand, in zweiter Spur oder einer Einfahrt parkte, öffentliche Verkehrsmittel behinderte oder generell eine Verkehrsbeeinträchtigung darstellte …

 

Je nach Bundesland variiert das Strafmaß, kann sich aber auf bis zu 726 Euro belaufen. Dazu gesellen sich Abschleppgebühren von etwa 250 € und Tagessätze bis zur Abholung, in Summe wohl noch einmal 300 bis 400 €.

 

Lassen Sie sich im vorweihnachtlichen Trubel nicht zum Falschparken verleiten. Wir wünschen Ihnen, dass Weihnachten für Sie ein Fest der Freude ist und bleibt!


 
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Wolfgang Hoppacher
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