Sie haben bereits eine Krankenzusatzversicherung - wie kommen Sie zu Ihren Versicherungsleistungen?

 

Wichtige Infos und Tipps für das Einreichen von Rechnungen und Unterlagen.

 

Ihre Polizzennummer

Bitte nennen Sie uns bei jeder Kontaktaufnahme (Brief, E-Mail, Telefon) Ihre Polizzennummer.

 

Auf welches Konto überweisen wir?

Wir überweisen auf das Konto, von dem auch Ihre Prämien eingezogen werden. Sollen wir auf ein anderes Konto überweisen, dann geben Sie uns bitte unbedingt IBAN und BIC bekannt.

 

Originalrechnung oder Kopie?

Unser Tipp für alle sozialversicherten Personen:

  1. Rechnungen für Arzthonorar, Labor, Physiotherapien etc. kopieren.
  2. Originalrechnung mit der Bitte um Kostenersatz an Sozialversicherung schicken.
  3. Die Antwort der Sozialversicherung über den Kostenersatz dann bitte gemeinsam mit der Rechnungskopie an uns senden.

 

Wichtig! Haben Sie keinen Kostenersatz bei Ihrer Sozialversicherung beantragt, dann leisten wir nur bei Vorlage der Originalrechnungen.

 

Was müssen Arztrechnungen beinhalten?
  • „„Vor- und Zuname des Patienten
  • „„Sozialversicherungsnummer
  • „„Behandlungszeitraum
  • „„Ärztliche Diagnose
  • „„Genaue Angabe der ärztlichen Leistungen (z.B. EKG, Impfung etc.)
     
Was ist beim Einreichen von Apothekenrechnungen zu beachten?

Folgende Daten müssen angeführt sein:

  • „„Vor- und Zuname des Patienten
  • „„Ärztliche Verordnung

Jahreskostenaufstellungen Ihrer Apotheke reichen nicht aus, wir benötigen Einzelrechnungen.
Wie in den Versicherungsbedingungen vereinbart, leisten wir keinen Kostenersatz für:
Nahrungsergänzungsmittel, Vitaminpräparate, geriatrische Mittel, Verhütungsmittel und kosmetische Präparate.

 

Was müssen Rechnungen über physikalische Behandlungen beinhalten?
  • „„Vor- und Zuname des Patienten
  • „„Sozialversicherungsnummer
  • „„Behandlungszeitraum
  • „„Ärztliche Verordnung mit Diagnose

Wie in den Versicherungsbedingungen vereinbart, leisten wir keinen Kostenersatz für:

Wellnessmassagen, z.B. in Wellnesshotels

 

Was ist bei Rechnungen für Sehbehelfe zu beachten?

Folgende Daten müssen angeführt sein:

  • „„Vor- und Zuname des Patienten
  • „„Angabe der Dioptrien auf der Optikerrechnung

Beim erstmaligen Bezug eines Sehbehelfs bitte unbedingt die ärztliche Verordnung mit Angabe der Dioptrien
beilegen.

 

Tipp:

Vermeiden Sie bitte das Ansammeln von Belegen. Schicken Sie Ihre Unterlagen, sobald diese vollständig
sind. So bekommen Sie Ihre Kosten rascher ersetzt.

Für ein persönliches Gespräch senden Sie uns das folgende Formular ...
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Mitteilung
 

 

 


 
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Thomas Rotter

Versicherungsmakler und

Berater in Versicherungsangelegenheiten

 

A-7011 Siegendorf, Ringgasse 5
Offenlegungs-/Informationspflicht
+43 699 130 18 167
+43 136 78 800

 

 

thomas.rotter@chello.at
www.thomas-rotter.at
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