Fasching – nicht alles ist erlaubt!

 

Im Fasching geht es lustig zu, doch bei manchen Verkleidungen endet der Spaß. Einige Regeln sollten Sie beachten:

 

Ganzkörperkostümierungen

Diese fallen eigentlich unter das Vermummungsverbot, allerdings sieht das Gesetz für Volksfeste, Faschingsumzüge und ähnliche Versammlungen Ausnahmen vor. Bei einer Polizeikontrolle müssen Sie Ihre Gesichtsmaske dennoch abnehmen, damit Ihre Identität überprüft werden kann.

 

Anstand und Uniform

Apropos Polizei: Das Tragen echter Uniformen in der Öffentlichkeit bleibt den „richtigen“ Sicherheitsorganen vorbehalten. Eine Missachtung kann Sie bis zu 500 € und zwei Wochen Arrest kosten. Schließen Sie Verwechslungsmöglichkeiten aus – auch bei Spielzeugwaffen, die mit dem Waffengesetz kollidieren und gefährliche Situationen provozieren könnten.

 

Rassistische, fremdenfeindliche Botschaften und Attribute mit rechtsradikalem Hintergrund verstoßen gegen das Verbots- bzw. Strafgesetz und gar zu zu freizügige oder obszöne Auftritte können zu Verwaltungsstrafen bis zu 2.000 € führen. Auch im Fasching gilt es den „öffentlichen Anstand“ zu wahren!


 
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Christian Trummer
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