Das ist neu im Jahr 2017

 

Wie jedes Jahr traten auch zum Jahreswechsel 2016/2017 eine Vielzahl an Neuerungen in Kraft. Wir haben Ihnen die unserer Meinung nach Wichtigsten hier zusammengefasst.

 

Elektro-Autos in grünen Lettern

Ab April erhalten E-Autos Nummerntafeln mit grünen Buchstaben und Zahlen. Diese Kennzeichnung dient zur Überprüfung - beispielsweise beim Gratisparken, der Benutzung der Busspur und bei der Batterieladung in Halte- und Parkverbotszonen (hierfür wird eine eigene Zusatztafel mit Stecker-Symbol eingeführt).

 

Elektro-Auto-Förderung

Ab März werden E-Autos österreichweit mit einer Prämie von 4.000 € gefördert. Wer sich für einen Plug-in-Hybriden entscheidet erhält 1.500 € vom Staat. Der Antrag kann ab März gestellt werden, förderungsberechtigt sind aber auch schon Anschaffungen ab 01.01.2017.

 

Fotobeweis Radaraufnahme

Ab sofort kann der Fotobeweis einer Radaraufnahme weitere Konsequenzen mit sich ziehen als die bloße Strafe wegen einer Geschwindigkeitsübertretung. Verstöße gegen das Handyverbot am Steuer, Gurt- bzw. Helmpflicht, unzureichende Kindersicherung oder der Transport einer unzulässigen Personenanzahl können durch das Foto ab sofort dokumentiert und damit ebenso geahndet werden.

 

"Alko-Locks" ab September

Fahrzeuge alkoholauffälliger Lenker können ab September mit einer Alkohol-Wegfahrsperre (sog. „Alko-Lock“ versehen werden. Der Führerscheinentzug kann um die Hälfte verringert werden, wenn sich der Betroffene freiwillig ein Alkoholtestgerät im Fahrzeug einbauen lässt und an einem Coaching teilnimmt. Dauer der ersten Versuchsphase: fünf Jahre.

 

Probezeit-Verlängerung für Führerschein-Neulinge

Von zwei auf drei Jahre steigt die Probezeit für Führerscheinneulinge ab Juli. Das Handyverbot wird als neues Delikt eingeführt welches bei Mißachtung zur Nachschulung und zur Verlängerung um ein weiteres Jahr führt.

 

Mopedausbildung neu

Frühestens zwei Monate vor dem 15. Geburtstag darf ab März mit der Mopedausbildung gestartet werden. Ab Jahresmitte wird der Papier-Test durch eine PC-Prüfung ersetzt.

 

Verwaltungsstrafen für Eltern

Ab Juli können Eltern zur Kasse gebeten werden, wenn der Nachwuchs nach Ende der Schulpflicht weder eine Ausbildung noch eine Berufsausbildung absolviert. Kosten: 100 bis 1.000 €.

 

ELGA kommt

Trotz des beträchtlichen Widerstands soll die Elektronische Gesundheitsakte (ELGA) in allen Spitälern und Praxen implementiert werden. ELGA ermöglicht Patienten, Eltern minderjähriger Kranker und Ärzten Zugriff auf Medikationen und Diagnosen.

 

Ent-Diskriminierung homosexueller Partnerschaften

Homosexuelle Paare können ab 2017 Ehen auf dem Standesamt schließen. Neu ist auch, dass der gemeinsame 'Nachname' zum 'Familiennamen' wird.

 

Lohnnebenkosten sinken

Ab 01.01.2017 sinkt der Beitrag zum Familienlastenausgleichsfonds um 0,4 Prozentpunkte auf 4,1%.

 

Entfall der täglichen Geringfügigkeitsgrenze

Für fallweise Beschäftigungen oder Beschäftigungen die weniger als einen Monat andauern gilt ab sofort nur noch die monatliche Geringfügigkeitsgrenze.

 

SVA-Verzugszinsen halbiert

Statt bisher 8% betragen die Verzugszinsen in der Sozialversicherung zuzüglich des Basiszinssatzes vom 21. Oktober des Vorjahres per 01.01.2017 nur noch 4%.

 

Automatischer Lohnsteuerausgleich

Ab 2017 ist keine Arbeitnehmerveranlagung ("Lohnsteuerausgleichs-Antrag") mehr notwendig, sofern die Pauschalbeträge in Anspruch genommen werden. Der Antrag auf Auszahlung der Negativsteuer für Geringverdiener und Pensionisten fällt damit weg. Geht bis 30.06. kein Antrag auf Lohnsteuer ein und ist mit einer Gutschrift zu rechnen, wird ab Jahresmitte automatisch ausgezahlt. Zusätzliche Ausgaben, die abgesetzt werden sollen, erfordern nach wie vor einen Antrag.

 

Ausbau Pflege

Pflegende Angehörige zahlen ab 2017 weniger für die Kosten einer Ersatzpflege (sofern diese wegen Krankheit, Urlaub udgl. verhindert sind) - diese Höchstzuwendung wurde um je 300 € erhöht. Zudem soll die Hospiz- und Palliativbetreuung ausgebaut werden.

 

Behindertenpass im Kartenformat

Menschen mit Anspruch auf einen Behindertenausweis erhalten diesen ab sofort im Scheckkarten-Format.

 

Flexibles Kindergeld neu

Ab 01.03. werden die vier Kindergeld-Pauschalmodelle zu einem zusammen gefasst. Die Bezugsdauer wird damit variabel.

 

Mehr Infos finden Sie hier.

 

Papa-Monat

Auch der Papa-Monat startet mit 2017: Väter können demnach unmittelbar nach der Geburt 28 bis 31 Tage lang beim Nachwuchs zu Hause bleiben und erhalten in dieser Zeit eine Pauschale in Höhe von 700 €. Auch für gleichgeschlechtliche Paare ist diese Regelung gültig. Übrigens besteht voller Anspruch auf Pensions- und Krankenversicherung.

 

Lebensversicherungen

Der Garantiezinssatz für Lebensversicherungen sinkt für neue Verträge von 1,0% auf 0,5%.

 

Roaming-frei in der EU

Rechtzeitig vor den Ferien (Mitte Juni) fallen die Roaminggebühren für Handytelefonieren und mobile Internetnutzung EU-weit weg.

 

Handy-Kündigungsfrist verkürzt

Durch die Novelle des Telekommunikationsgesetzes reduziert sich die Kündigungsfrist des Handyvertrags von drei Monaten auf ein Monat. Dies ist gültig für alle Verträge, die ab 27.02. neu abgeschlossen werden – im Mobilfunk, als auch im Festnetz und beim Internet! Zusätzlich soll die Mitnahme alter Rufnummern nun auch auf Festnetzanbieter ausgeweitet werden.

 

Neue 50-Euro-Note

Ab April müssen wir uns mit einer neuen 50-Euro-Banknote anfreunden. Dieser soll fälschungssicherer sein.

 

Bankgeheimnis fällt

Für mehr Steuergerechtigkeit, Transparenz und die Betrugsbekämpfung fällt mit Jahresbeginn das österreichische Bankgeheimnis endgültig und die Bankdaten können international automatisch ausgetauscht werden. Bis 30.09. müssen die Informationen erstmals gemeldet werden. Inhaber von Schweizer Konten sind nicht mehr anonym.

 

Mehr für Mindestpensionisten

Wer 30 echte Beitragsjahre vorweisen kann, erhält monatlich mindestens 1.000 € – statt den bisher 883 €.

 

Erlass der Pensionsbeiträge für länger Arbeitende

Das gesetzliche Pensionsalter liegt für Frauen bei 60, für Männer bei 65 Jahren. Wer darüber hinaus arbeitet, dem wird für drei Jahre neben dem aktuell gültige Aufschubbonus (4,2% Pensionsplus pro Jahr) 50% der Pensionsbeiträge erlassen.

 

Wiedereingliederung nach Krankenstand

Wer ohne Unterbrechung mindestens sechs Wochen im Krankenstand war, kann im Rahmen der Wiedereingliederungszeit die Arbeitszeit für maximal neun Monate um 25% bis 50% verringern.

 

Änderungen für Bauern

Höhere Sozialversicherungsbeiträge, mehr Steuern, mehr Kammerumlage. Zudem tritt für gewerbetreibende Bauern die Pflicht zur technischen Sicherung der Registrierkasse in Kraft.

 

Automatisierte Spendenabsetzbarkeit & Kirchenbeiträge

Ab 01.01.2017 muss die Spendenorganisation die Spende verpflichtend direkt an das Finanzamt melden und diese wird automatisch in die Arbeitnehmerveranlagung übernommen. Ähnlich auch beim Kirchenbeitrag: Auch hier startet ein automatischer Datenaustausch sodass diese betreffende Sonderausgabe im Rahmen der Steuererklärung nicht extra angegeben werden muss.

 

Vereinfachung der Anmeldung vor Arbeitsbeginn

Bei der vereinfachten Anmeldung vor Arbeitsantritt müssen nunmehr alle Daten angegeben werden, ohne die eine Anmeldung nicht möglich ist. Alle noch fehlenden Daten werden künftig bei der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung bekannt gegeben.

 

Digitale Signatur jetzt auch für die Registrierkasse

Gegen die Kassen-Manipulation muss ab 2017 jede Registrierkasse mit einer zertifizierten, digitalen Signatur ausgestattet sein. Der zweidimensionale QR-Code (von der Finanz via App prüfbar) wird auf den Beleg gedruckt und ins Journal eingetragen. Die Art der Signatur steht dem Betreiber frei.

 

Vignettenpreise

Die Jahresvignette 2017 in der Farbe "türkis" gilt seit 1. Dezember 2016.

 

Seit 1. Dezember 2016 gelten für Motorräder sowie Pkw und Lkw bis einschließlich 3,5 t höchstzulässiges Gesamtgewicht folgende neue Vignettenpreise (pro Fahrzeugkategorie):

 
Fahrzeugkategorie 10-Tages-Vignette 2-Monats-Vignette Jahres-Vignette
Motorrad 5,10 € 13,00 € 34,40 €
Pkw und Lkw
bis einschließlich 3,5 t
8,90 € 25,90 € 86,40 €

 


 
Zurück zum aktuellen Newsletter

Die Themen des aktuellen Newsletters


Schindler & Partner KG – Topfinanz.net
Versicherungsmakler und Vermögensberatung

 

3400 Klosterneuburg, Kierlingerstraße 66
Offenlegungs-/Informationspflicht
+43 2243 30 120
+43 676 / 844 398 200
+43 2243 30 120

 

ps@topfinanz.net
http://topfinanz.net
Vom Newsletter abmelden

Disclaimer: Die Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich zur Information und stellen weder eine Aufforderung, noch ein Anbot oder eine Annahme zum Abschluss eines Vertrages oder sonstigen Rechtsgeschäftes dar oder sollen eine derartige Entscheidung auch nicht beeinflussen. Die Inhalte dienen nicht als Finanz-, Versicherungs- oder Unternehmensberatung und dürfen daher nicht als solche ausgelegt werden. Die Informationen wurden mit der größtmöglichen Sorgfalt unter Verwendung von als zuverlässig eingestuften Quellen erstellt. Trotzdem kann keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder dauernde Verfügbarkeit der zur Verfügung gestellten Informationen übernommen werden. Alle Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich der Nutzung zum persönlichen Gebrauch und dürfen nicht (in jeglicher Form) kommerziell wiederverwertet werden.


Datenschutzerklärung

Bildnachweis  | © bzwei / pixabay