Fahrrad oder Moped? E-Bikes in der Pflicht

 

E-Bikes erfreuen sich zunehmender Beliebtheit – doch die Freiheit des Radelns unterliegt gesetzlichen Einschränkungen!

 

Leistung entscheidet

Mit motorischer Unterstützung Tempo machen und den Aktionsradius steigern – diese Vorteile wissen bequeme wie sportliche Biker vermehrt zu schätzen. Ungemütlich wird es erst, wenn etwas passiert, denn da wird zwischen „normalen“ und zulassungspflichtigen E-Bikes unterschieden. Ist das E-Bike auf höchstens 600 Watt Leistung und maximal 25 km/h ausgelegt, gilt es noch als Fahrrad. Bei einem verschuldeten Unfall werden Ansprüche Dritter üblicherweise von der privaten Haftplichtversicherung abgedeckt – eine Überprüfung der Polizze ist jedenfalls anzuraten.

 

Zulassungspflicht beachten

Überschreitet das E-Bike auch nur einen der beiden Werte, ist es je nach erreichbarer Höchstgeschwindigkeit bereits einem Moped oder Motorrad gleichgestellt. Führerschein und Helm sind dann ebenso Pflicht wie Kennzeichen und Versicherung. „Vergisst“ man auf diesen Schutz, haftet man bei Unfällen mit dem gesamten Privatvermögen für alle Schäden.

 

Teures Tuning

Der nachträgliche und illegale Einbau von Tuning-Kits bewirkt nicht nur eine Leistungssteigerung, sondern macht aus E-Bikes zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge – das Auffrisieren kann also teuer zu stehen kommen!

 

Melden Sie sich bei uns - gerne überprüfen wir bei Ihrer bestehenden Haftpflichtversicherung, ob Sie mit Ihrem E-Bike auch sicher unterwegs sind.

Für ein persönliches Gespräch senden Sie uns das folgende Formular ...
Infos zu
 
Titel
 
Vorname
Nachname
 
Telefon
 
E-Mail
Mitteilung
 

 

 


 
Zurück zum aktuellen Newsletter

Die Themen des aktuellen Newsletters


Wolfgang Hoppacher
DER VERSICHERUNGSMAKLER

 

8430 Leibnitz, Wagnastraße 8/EG
Offenlegungs-/Informationspflicht
+43 699 145 612 17
0800 206 303

 

office@hoppacher.at
www.hoppacher.at
Vom Newsletter abmelden

Disclaimer: Die Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich zur Information und stellen weder eine Aufforderung, noch ein Anbot oder eine Annahme zum Abschluss eines Vertrages oder sonstigen Rechtsgeschäftes dar oder sollen eine derartige Entscheidung auch nicht beeinflussen. Die Inhalte dienen nicht als Finanz-, Versicherungs- oder Unternehmensberatung und dürfen daher nicht als solche ausgelegt werden. Die Informationen wurden mit der größtmöglichen Sorgfalt unter Verwendung von als zuverlässig eingestuften Quellen erstellt. Trotzdem kann keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder dauernde Verfügbarkeit der zur Verfügung gestellten Informationen übernommen werden. Alle Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich der Nutzung zum persönlichen Gebrauch und dürfen nicht (in jeglicher Form) kommerziell wiederverwertet werden.


Bildnachweis  | © Hans