Fahrrad oder Moped? E-Bikes in der Pflicht
E-Bikes erfreuen sich zunehmender Beliebtheit – doch die Freiheit des Radelns unterliegt gesetzlichen Einschränkungen!
Leistung entscheidet
Mit motorischer Unterstützung Tempo machen und den Aktionsradius steigern – diese Vorteile wissen bequeme wie sportliche Biker vermehrt zu schätzen. Ungemütlich wird es erst, wenn etwas passiert, denn da wird zwischen „normalen“ und zulassungspflichtigen E-Bikes unterschieden. Ist das E-Bike auf höchstens 600 Watt Leistung und maximal 25 km/h ausgelegt, gilt es noch als Fahrrad. Bei einem verschuldeten Unfall werden Ansprüche Dritter üblicherweise von der privaten Haftplichtversicherung abgedeckt – eine Überprüfung der Polizze ist jedenfalls anzuraten.
Zulassungspflicht beachten
Überschreitet das E-Bike auch nur einen der beiden Werte, ist es je nach erreichbarer Höchstgeschwindigkeit bereits einem Moped oder Motorrad gleichgestellt. Führerschein und Helm sind dann ebenso Pflicht wie Kennzeichen und Versicherung (Achtung: Nur möglich, wenn es sich um ein Modell mit Typengenehmigung handelt!). „Vergisst“ man auf diesen Schutz, haftet man bei Unfällen mit dem gesamten Privatvermögen für alle Schäden.
Teures Tuning
Der nachträgliche und illegale Einbau von Tuning-Kits bewirkt nicht nur eine Leistungssteigerung, sondern macht aus E-Bikes zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge – das Auffrisieren kann also teuer zu stehen kommen!
Melden Sie sich bei uns - gerne überprüfen wir bei Ihrer bestehenden Haftpflichtversicherung, ob Sie mit Ihrem E-Bike auch sicher unterwegs sind.
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