Des einen Freud, des andren Leid - Streit unter Nachbarn

 

Rasen gemäht, Ärger gesät: Was ist dem Nachbarn rund ums traute Heim zumutbar?

 

Lärm und Lage

Gartenliebhaber wollen Boden, Bäume und Hecken pflegen – aber dürfen sie jederzeit zu Rasenmäher und Baumschere greifen? Je nach Bundesland und Gemeinde variieren die Vorschriften zum Einsatz von motorbetriebenen Geräten – meist ist er werktags von 8 bis 20 Uhr, nicht aber an Sonn- und Feiertagen gestattet. Auch Partymusik oder Teppichausklopfen kann Nachbarn empfindlich stören. Erkundigen Sie sich beim Gemeindeamt über geltende Einschränkungen!

 

Licht und Luft

Wenn der Baumbestand des Nachbarn Wohnraum und Terrasse beschattet, man auch bei Sonnenschein tagsüber elektrisches Licht einschalten muss und im Garten Moos statt Gemüse wächst, kann man gegen ortsunüblichen Lichtentzug Einspruch erheben. Bevor man das „Recht auf Licht“ gerichtlich durchsetzen will, ist ein Schlichtungsversuch verpflichtend.

 

Hat man die Liegenschaft beispielsweise geerbt, bestehen laut OGH-Urteil gute Erfolgschancen, selbst wenn die Bepflanzung bereits viele Jahre zurückliegt. Bei einem Grundstückskauf trotz offensichtlicher Beeinträchtigung zieht man den Kürzeren und auch der Naturschutz wird mitunter höher bewertet als Nachbarrechte. Im Gegensatz zu „negativen Immissionen“ wie Schatten und verringerte Luftzirkulation hat man bei Lärm-, Rauch- oder Gaseinwirkungen die besseren Aussichten, sein Recht durchzusetzen.

 

Ast und Wurzel

Müssen Baumbesitzer überhängende Äste stutzen? Nur, wenn sie auf öffentlichen Wegen die Verkehrssicherheit gefährden bzw. Ampeln, Laternen etc. verdecken. Ein Nachbar darf wuchernde Äste und Wurzeln auf eigene Rechnung entfernen; drohen Schäden, muss der Eigentümer der Pflanze die halben Kosten tragen bzw. Schadenersatz leisten, etwa wenn umstürzende Bäume Nachbargut demolieren.

 

Vorsicht Besitzstörung/Hausfriedensbruch: Das Betreten fremden Grunds zur Beseitigung von Pflanzenteilen ist tabu. Hände weg auch vom Einsatz chemischer Keulen, rostiger Nägel oder von Schädlingen - Pflanzen dürfen in ihrer Entwicklung nicht behindert werden! Für die fachgerechte Beschneidung zieht man im Zweifelsfall einen Fachmann hinzu – oder erntet die Früchte von Ästen, die über Grundgrenzen ragen.

 

Toleranz und Rücksicht

Wer Steine in Weg und Wiese legt, wird wenig Beifall ernten und auch vom Kurs abgekommene Bälle finden nicht immer begeisterte Empfänger auf der anderen Seite des Zauns. Bevor man vor Gericht zieht empfiehlt es sich, Probleme offen anzusprechen und gemeinsam nach Lösungen zu suchen. Nachbarn, die miteinander reden, vermeiden jahrelange Prozesse und hohe Kosten. Ein gutes Einvernehmen gibt Ihren Gartenaktivitäten grünes Licht!


 
Zurück zum aktuellen Newsletter

Die Themen des aktuellen Newsletters


VFB Versicherungsmaklerbüro GesmbH
Versicherung Finanzierung Beratung

 

A-8700 Leoben, Mühltalerstraße 29
Offenlegungs-/Informationspflicht
+43 3842 45 105-0
+43 3842 45 105-80

 

office@vfb.at
www.vfb.at
Vom Newsletter abmelden

Disclaimer: Die Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich zur Information und stellen weder eine Aufforderung, noch ein Anbot oder eine Annahme zum Abschluss eines Vertrages oder sonstigen Rechtsgeschäftes dar oder sollen eine derartige Entscheidung auch nicht beeinflussen. Die Inhalte dienen nicht als Finanz-, Versicherungs- oder Unternehmensberatung und dürfen daher nicht als solche ausgelegt werden. Die Informationen wurden mit der größtmöglichen Sorgfalt unter Verwendung von als zuverlässig eingestuften Quellen erstellt. Trotzdem kann keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder dauernde Verfügbarkeit der zur Verfügung gestellten Informationen übernommen werden. Alle Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich der Nutzung zum persönlichen Gebrauch und dürfen nicht (in jeglicher Form) kommerziell wiederverwertet werden.
GISA-Zahl: 20376581


Datenschutzerklärung

Bildnachweis  | © Pexels / pixabay