Kennen Sie die Europäische Krankenversicherungskarte?

 

Die Europäische Krankenversicherungskarte – kurz EKVK – befindet sich auf der Rückseite Ihrer e-card und verhilft Ihnen in den meisten europäischen Ländern rasch und unkompliziert zu ärztlicher Betreuung bei Vertragsärzten und in öffentlichen Spitälern.

 

Rückseite beachten

Überprüfen Sie vor der Abreise, ob alle Felder auf der Rückseite Ihrer e-card mit Ihren persönlichen Daten ausgefüllt sind (und nicht mit Sternchen versehen), denn nur dann ist die EKVK gültig. Werfen Sie auch einen Blick auf das Ablaufdatum Ihrer e-card und jedes Familienmitglied muss eine eigene gültige EKVK haben.

 

Gut geschützt in Europa

Gültigkeit hat die Karte in der gesamten EU sowie in der Schweiz, Mazedonien, Norwegen, Island und Liechtenstein. In all diesen Ländern erhalten Sie mit der EKVK demnach alle medizinisch notwendigen Leistungen, entsprechend den im jeweiligen Land geltenden Bestimmungen. Einen Sonderstatus haben Serbien, Montenegro und Bosnien-Herzegowina, in diesen Ländern muss man die Karte vor Ort in eine Anspruchsbescheinigung umtauschen. Vorsicht geboten ist in der Türkei – dort hat die EKVK keine Gültigkeit.

 

Öffentlich oder privat

Verwenden können Sie die e-card bei allen Vertragsärzten und öffentlichen Spitälern. Achtung: Weisen Sie die Karte noch vor Behandlungsbeginn vor, um etwaigen Missverständnissen vorzubeugen. Behandlungen in privaten Spitälern oder bei Privatärzten (wie den meisten Hotelärzten!) müssen, wie in Österreich auch, im Vorfeld selbst bezahlt werden und die Rechnung kann dann bei der Krankenversicherung eingereicht werden. Diese übernimmt dann in der Regel einen Teil der Kosten.

 

Streitfrage

Weigern sich Arzt oder Krankenhaus im Ausland die EKVK zu akzeptieren und bestehen auf Barzahlung, lassen Sie sich unbedingt eine detaillierte Rechnung mit genauem Befundbericht sowie eine Zahlungsbestätigung ausstellen. Dies erleichtert die anschließende Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse in Österreich.

 

Nur mit Reiseversicherung zu 100% sicher

Trotz ihrer Leistungen ist die Europäische Krankenversicherungskarte kein Ersatz für eine Reiseversicherung! Was, wenn der öffentliche Arzt viel weiter entfernt ist, als der Privatarzt? Zudem werden in vielen Ländern Urlauber oft in das nächstgelegene Privatspital gebracht, da die medizinische Versorgung dort häufig besser ist. Außerdem sind die Gesundheitssysteme in den einzelnen Ländern sehr unterschiedlich, was bedeutet, dass Leistungen, für die Sie in Österreich nichts bezahlen müssen, in anderen Ländern sehr wohl kostenpflichtig sein können!

 

Zusätzlich bedenken sollten Sie auch, dass Ihnen neben den Leistungen der allgemeinen Gesundheitsvorsorge auch noch private Kosten entstehen können durch zB Rückflug bei vorzeitiger Rückreise, verloren gegangenes oder gestohlenes Eigentum, …

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