Rote Kennzeichen nicht überall erlaubt

 

Wer viel mit seinem Rad auf Achse ist und selbiges mit dem Auto transportiert, der hat die Bequemlichkeit der roten Kennzeichen bereits zu schätzen gelernt.

 

Praktisch und bequem

Bei Fahrradträgern, die am Heck des Fahrzeuges montiert werden, hat man nämlich zumeist das Problem, dass die Fahrräder das Kennzeichen des Autos verdecken. Deshalb ist es in Österreich zulässig, sich zusätzlich eine rote Kennzeichentafel zu organisieren, die auf dem Radlträger montiert wird, um sich das ständige Ummontieren des „normalen“ Kennzeichens zu ersparen.

 

Anerkannt aber oft unbekannt

Begibt man sich allerdings damit ins Ausland, sieht die Sache schon anders aus, denn in einigen unserer Nachbarländer sind die roten Kennzeichen nicht erlaubt oder unbekannt. Nicht zulässig sind die roten Tafeln in Deutschland, der Slowakei, Tschechien und Ungarn. In diesen Ländern muss auf jeden Fall das Originalkennzeichen auf dem Träger montiert sein.

 

In Kroatien und Slowenien sind die roten Kennzeichen im Grunde anerkannt, aber weitgehend unbekannt. Italien und die Schweiz akzeptieren die roten Tafeln, dafür haben die beiden Länder ganz spezielle Vorschriften für „überhängende Ladungen“.

 

Ganz auf der sicheren Seite ist man, wenn man für die Urlaubsreise einfach die weiße Kennzeichentafel umsteckt.

 

Weiterhin sichtbar

Egal ob in Österreich oder im Ausland unterwegs, der Heckträger darf auf keinen Fall die Beleuchtung des Fahrzeuges verdecken, wenn er über keine eigenen Beleuchtungseinrichten verfügt.

 

Fazit

Wer Fahrten ins Ausland plant, sollte sich in jedem Fall im Vorfeld über die Bestimmungen des Reiselandes (und aller Länder, die auf der Reiseroute liegen) informieren. Es gibt für Autofahrer ja auch noch andere Vorschriften zu berücksichtigen, die sich von denen in Österreich unterscheiden - wie zB Warnwesten, Ersatzreifen, Feuerlöscher … und auch an die Grüne Karte sollte man denken!


 
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Wolfgang Hoppacher
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