Rehageld: wenn das "System" versagt

 

Von vielen unbemerkt, gab es im Jahr 2014 eine Reform der Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspension, mit dem Ziel, gesundheitlich beeinträchtigte Menschen statt in Pension zu schicken, wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren – das Rehabilitations- und Umschulungsgeld wurde eingeführt.

 

Was auf dem Papier und in der Theorie vielversprechend klang, erweist sich für Betroffene in der Praxis oft als unnehmbare Hürde und Bürokratie.

 

Über 60% der Anträge auf Rehablilitationsgeld wurden 2016 abgelehnt. Oftmals wird das Rehageld auch wieder entzogen, da die Bezieher ihrer Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen sind – dafür reicht teilweise schon das Infragestellen einer Therapie oder Medikation.

 

Die gänzliche Ablehnung des Antrages hat zur Folge, dass die Betroffenen an das AMS zurückverwiesen werden. Um Leistungen des AMS zu erhalten, muss man allerdings „arbeitswillig und -fähig“ sein. Chronisch Kranke werden hier in eine Pattsituation gedrängt, die in der Realität bedeutet, gänzlich ohne Bezüge des Staates auskommen zu müssen.

 

Und es kann schnell gehen und jeden treffen und wer sich neben einer langfristigen und schwerwiegenden Krankheit nicht auch noch mit finanzielle Unsicherheiten und Bürokratie-Streitigkeiten herumschlagen möchte, der schützt sich und seine Familie für diesen Fall mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung.

 

Wie rasch und unverschuldet man selbst in die Mühlen des „Systems“ geraten kann und einen ernüchternden Einblick in das Thema Berufsunfähigkeit erhält man im folgenden ORF-Beitrag:

 

 

Für ein persönliches Gespräch senden Sie uns das folgende Formular ...
Infos zu
 
Titel
 
Vorname
Nachname
 
Telefon
 
E-Mail
Mitteilung
 

 

 


 
Zurück zum aktuellen Newsletter

Die Themen des aktuellen Newsletters


VDSF Versicherungsmakler GmbH

 

 

7400 Oberwart, Bahnhofstraße 11
Offenlegungs-/Informationspflicht
+43 3352 34 600
+43 3352 34 600-66

 

office@vdsf.at
www.vdsf.at
Vom Newsletter abmelden

Disclaimer: Die Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich zur Information und stellen weder eine Aufforderung, noch ein Anbot oder eine Annahme zum Abschluss eines Vertrages oder sonstigen Rechtsgeschäftes dar oder sollen eine derartige Entscheidung auch nicht beeinflussen. Die Inhalte dienen nicht als Finanz-, Versicherungs- oder Unternehmensberatung und dürfen daher nicht als solche ausgelegt werden. Die Informationen wurden mit der größtmöglichen Sorgfalt unter Verwendung von als zuverlässig eingestuften Quellen erstellt. Trotzdem kann keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder dauernde Verfügbarkeit der zur Verfügung gestellten Informationen übernommen werden. Alle Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich der Nutzung zum persönlichen Gebrauch und dürfen nicht (in jeglicher Form) kommerziell wiederverwertet werden.


Datenschutzerklärung

Bildnachweis  | © bdcbethebest / pixabay