Winter-Einbruch: Diebe lieben Dämmerung!

 

Die Wintermonate sind für Einbrecher besonders attraktiv: Werden auch Sie aktiv und beugen Sie mit geeigneten Sicherheitsmaßnahmen vor!

 

Dunkle Typen in dunkler Nacht

Die Jahreszeit von Oktober bis März bietet Einbrechern ideale Bedingungen: Bereits am Nachmittag erkennen sie am Licht in den Wohnungen, ob jemand zu Hause ist. Bleiben die Fenster finster, schlagen sie im Schutz der Dämmerung meist zwischen 16 und 21 Uhr zu. Bevorzugt werden Gegenden mit guten Fluchtwegen, aber auch schwer einsehbare Areale und ebenerdige Wohnräume sind stark gefährdet. Wie können Sie Ihr Eigentum schützen?

 

Gut gerüstet mit guter Beleuchtung

Sind Außenbereiche, Wege und Eingangstüren beleuchtet? Je mehr Licht, desto besser! Bewegungsmelder und Zeitschaltuhren, mit deren Hilfe Räume auch bei Abwesenheit erhellt werden, zeigen erwiesenermaßen abschreckende Wirkung – ebenso wie Alarmanlagen.

 

Einstieg erschweren

Wer Leitern oder andere „Einstiegsangebote“ - etwa Mülltonnen oder Gartentische - rund ums Haus bereit hält, fordert Einbrecher geradezu heraus. Ungeleerte Briefkästen, üppig wuchernde Rasenflächen oder verschneite Zugänge deuten auf verlassene Wohnungen hin und stellen ebenfalls eine Einladung dar! Lediglich ins Schloss gefallene Türen oder gekippte Fenster sind spielend zu überwinden. Vergessen Sie beim Abschließen nicht auf Keller, Nebeneingänge und Garage! Zusatzschlösser sowie einbruchshemmende Fenster und Türen ab Widerstandsklasse 2 bieten besseren Schutz.

 

Damit zur guten Nachricht: 2015 sind immerhin über 40% versuchter Einbrüche dank ergriffener Gegenmaßnahmen gescheitert!

 

Einbrecher 2.0

Längst verlassen sich Einbrecher nicht mehr nur auf das Ausspionieren der Häuser vor Ort, teilen Ihnen doch Haus- und Wohnungsbesitzer auf Facebook, Instagram & Co nur zu freimütig mit, dass sie jetzt gerade im Süden unter der Sonne liegen, anstatt daheim das Haus zu hüten. Und auch wenn solche Statusmeldungen leichtfertig und fahrlässig sind, noch werten Haushaltsversicherungen das nicht als Obliegenheitsverletzung, noch nicht …

 

Bei gekippten Fenstern und unverschlossenen Türen sieht die Sache schon anders aus. Da halten sich die Versicherungen häufig schadlos. Also beim Verlassen der Wohnung immer dran denken: Fenster schließen und Türen versperren!

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