Lichterdeko: Wie viel Weihnachtsglanz ist erlaubt?

 

Sie steht kurz bevor, die stillste Zeit im Jahr. Aber nicht für alle ist die Weihnachtszeit mit heimeliger Einkehr verbunden. Die Nachfrage nach Outdoor-Dekorationen steigt auch in Österreich und vielerorts erstrahlen Häuser nach amerikanischem Vorbild. Was gefällt und wie viel gefällt, ist schlicht Geschmacksfrage. Die einen lieben es eher traditionell, die anderen modern kitschig. Und über Geschmack lässt sich ja bekanntlich nicht streiten.

 

Ortsüblich und bis 22 Uhr

Zur Streitfrage wird es allerdings, wenn die bunte Lichterdekoration den nachbarlichen Weihnachtsfrieden stört. Scheinen die grellen Lichterketten dem Nachbarn bis ins Schlafzimmer, womöglich noch durch Sound-Effekte untermalt, muss man damit rechnen, dass dieser nicht in die eigene Vorfreude mit einstimmt. Grundsätzlich kann jeder auf seinem Grundstück machen, was er möchte, es muss aber im Rahmen des ortsüblichen bleiben und die Nachtruhe ab 22 Uhr ist einzuhalten.

 

Las Vegas im Nachbargarten

Sollten Sie selbst in die missliche Lage kommen, einen Nachbarn zu haben, dessen Weihnachtsbeleuchtung Las Vegas-ähnliche Ausmaße annimmt, reden Sie mit ihm und machen Sie ihn darauf aufmerksam, dass diese für Sie eine Beeinträchtigung darstellt. Vielleicht ist er sich dessen gar nicht bewusst ...

 

Sollte er allerdings uneinsichtig sein, hilft leider nur, einen Anwalt einzuschalten. Ein Gericht urteilt dann darüber, was noch zumutbar ist oder bereits eine Beeinträchtigung darstellt. Und beruhigend ist in so einem Fall, wenn man eine Rechtsschutz-Versicherung hat ...


 
Zurück zum aktuellen Newsletter

Die Themen des aktuellen Newsletters


Steinlechner KG
Staatl. geprüfter Versicherungsmakler

 

6200 Jenbach, Quellenweg 4
Offenlegungs-/Informationspflicht

+43 5244 622 26
+43 5244 622 26-22

 

office@steinlechner.at
www.steinlechner.at
Vom Newsletter abmelden

Disclaimer: Die Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich zur Information und stellen weder eine Aufforderung, noch ein Anbot oder eine Annahme zum Abschluss eines Vertrages oder sonstigen Rechtsgeschäftes dar oder sollen eine derartige Entscheidung auch nicht beeinflussen. Die Inhalte dienen nicht als Finanz-, Versicherungs- oder Unternehmensberatung und dürfen daher nicht als solche ausgelegt werden. Die Informationen wurden mit der größtmöglichen Sorgfalt unter Verwendung von als zuverlässig eingestuften Quellen erstellt. Trotzdem kann keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder dauernde Verfügbarkeit der zur Verfügung gestellten Informationen übernommen werden. Alle Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich der Nutzung zum persönlichen Gebrauch und dürfen nicht (in jeglicher Form) kommerziell wiederverwertet werden.


Bildnachweis  | © 12019 / pixabay