wir freuen uns, Ihnen den ersten Newsletter für 2022 präsentieren zu dürfen und hoffen, Sie hatten einen erfolgversprechenden Jahreswechsel.
Für Ihre Fragen und Anliegen stehen wir natürlich auch im neuen Jahr wie gewohnt zur Verfügung. Wir wünschen Ihnen viel Freude beim Lesen und ein gutes und gesundes 2022!
Akad. Versm. Christian Muhr
Was ist neu im Jahr 2022?
Wie jedes Jahr traten auch zum Jahreswechsel 2021/2022 eine Vielzahl an Neuerungen in Kraft. Wir haben Ihnen einige der unserer Meinung nach Wichtigsten zusammengefasst.
Bei jedem Antrag auf gesetzliche Berufsunfähigkeitspension wird in erster Linie versucht, den Betroffenen durch Umschulungen wieder ins Arbeitsleben einzugliedern. Dabei spielt es keine Rolle, ob der neue zugewiesene Beruf gefällt oder nicht.