Sehr geehrte Damen und Herren, nun ist es bald soweit! Herr und Frau Österreicher erhalten im zweiten Halbjahr 2014 von der Pensionsversicherungsanstalt ihre "Erstgutschriften am Pensionskonto" zugestellt. Übersetzt heißt dass, Sie erhalten einen sehr (!) groben Richtwert über Ihre zukünftige Pension. Es gibt aber einige Gründe, sich noch vor dieser Erstgutschrift seinen aktuellen Pensionskontoauszug zu besorgen. So können Sie überprüfen, ob der Pensionsversicherungsanstalt wichtige Daten aus Ihrem bisherigen (Berufs-)Leben fehlen. Das können Beschäftigungsverhältnisse sein oder aber bei Frauen auch Zeiten der Kindererziehung. Sind Ihre Versicherungszeiten unvollständig, führt dies zu falschen Kontogutschriften und damit zu im schlimmsten Fall einer geringeren Pension! Übrigens der Artikel "10 Tipps für ein vollständiges Pensionskonto" der Arbeiterkammer NÖ hilft Ihnen genau bei dieser Thematik. Wir raten Ihnen dringend, sich mit uns betreffend dem Thema Pension in Verbindung zu setzen. Zum einen können wir als zertifizierter „Registration Officer“ Ihren Pensionskontoauszug anfordern und Ihnen die wichtigsten Zahlen darauf erklären. Zum anderen können wir gemeinsam mit Ihnen eine passende Lösung entwickeln, damit Sie im Ruhestand keine finanziellen Einbußen hinnehmen müssen. Claus Schwarz |